Allgemeine Geschaeftsbedingungen
AGB der neue reisewelle reisebüro gmbh in Dresden
Die über die Website www.neue-reisewelle.de angebotenen Reiseleitungen werden von der Firma neue reisewelle Reisebüro GmbH (nachfolgend als Reisebüro bezeichnet) vermittelt. Das Reisebüro tritt im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB sowohl als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z. B. Flüge oder Fährpassagen), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z. B. Hotelunterkünfte, Mietwagen) oder Pauschalreisen auf. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Vermittlung dieser Leistungen.
1. Vertragsinhalt, Vertragsabschluss
Zwischen dem Kunden und dem Reisebüro kommt ein Vermittlungsvertrag zustande. Der Kunde beauftragt das Reisebüro, für ihn Reisen und Reiseleitungen mit Reiseveranstaltern und sonstigen Leistungsträgern zu vermitteln. Zum Vertragsabschluss kommt es durch Auftrag des Kunden, der durch das Reisebüro angenommen wird. Der Auftrag des Kunden kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über Onlinedienste erteilt werden. Das Reisebüro tritt bezüglich der vom Kunden gebuchten Leistungen lediglich als Vermittler auf. Für die vermittelten Leistungen selbst gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter bzw. Leistungsträger, die in den jeweils vermittelten Vertrag einbezogen werden. Dies betrifft insbesondere auch Inhalt und Umfang der gebuchten Leistungen, Stornierungen und Umbuchungen, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten des Reisepreises sowie etwaige Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Leistungserbringung.
2. Auskünfte, Hinweise
Angaben über vermittelte Beförderungen und touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger dem Reisebüro gegenüber. Die Angaben des Reisebüros stellen keine eigene Garantie oder Zusicherung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dar. Das Reisebüro haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Wiedergabe der ihm erteilten Auskünfte und Hinweise an den Kunden.
3. Pflichten des Reisebüros
Die vertraglichen Pflichten des Reisebüros umfassen ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Reisen und Leistungen. Die Erbringung dieser gebuchten Reisen und Leistungen selbst gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten des Reisebüros. Deshalb haftet auch das Reisebüro grundsätzlich nicht bei Aufwendungen oder Auslagen des Reisebüros, die im Rahmen des erteilten Auftrags anfallen (z. B. Ausstellungskosten für Visa, Postgebühren etc.). Diese sind zusätzlich zum Vermittlungsentgelt, das lediglich die reine Vermittlungsleistung abdeckt, vom Kunden an das Reisebüro zu erstatten. Die Vermittlungsentgelte sind bei Rechnungsstellung sofort fällig. Die Fälligkeit steht in keinem Zusammenhang mit der Fälligkeit der gebuchten Leistungen (z. B. der Reisepreiszahlungen). Sollte der Kunde gebuchte Reisen und Leistungen umbuchen oder stornieren bleibt der Anspruch des Reisebüros auf bereits angefallene Vermittlungsentgelte unberührt. Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten.
4. Zahlung
Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind alle Zahlungen erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters im Sinne der § 651 k Abs. 3 BGB übergeben wird, dies gilt auch für die Anzahlung. Unter dieser Voraussetzung ist die Zahlung spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig, die Anzahlung zu dem auf der Buchungsbestätigung gesondert angegebenen Zeitpunkt. In der Regel sind Anzahlungen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung / Bestätigung zu leisten, die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Bitte beachten Sie die jeweiligen ausgewiesenen Zahlungsziele auf der Rechnung / Bestätigung.
Linienflugtickets, die gesonderten Bedingungen unterliegen, erfordern meist sofortige Zahlung und Ticketausstellung. Bitte beachten sie die jeweiligen Bedingungen.
Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Vertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
5. Reiseunterlagen
Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden. Das Reisebüro wird die Unterlagen für die gebuchten Leistungen dem Kunden unverzüglich nach Erhalt im Geschäftslokal des Reisebüros aushändigen. Die Zusendung der Unterlagen auf dem Postweg erfolgt auf ausschließliches Risiko des Kunden. Zusendungen per Kurier (z. B. UPS etc.) müssen gesondert vereinbart werden und erfolgen auf Kosten des Kunden.
6. Serviceentgelt
Bei bestimmten Tarifen sowie besonderen Serviceleistungen erhebt das Reisebüro ein Serviceentgelt pro Person, das auch im Falle einer Stornierung zu entrichten ist. Diese Gebühr ist zur Abdeckung unserer umsatzunabhängigen Kosten bestimmt.
7. Preiserhöhungen
Eine Preisänderung ist erlaubt, wenn diese die Folge einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren (tax) ist. Eine Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse ist ebenso als Begründung zulässig.
8. Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reiseantritt vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Reisebüro innerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Wir empfehlen die Stornierung schriftlich vorzunehmen um Missverständnisse zu vermeiden.
Die Stornierung eines Linienflugtickets erfordert zudem die Rücksendung des Originalflugscheines an das Reisebüro. Die jeweilig tarifgebundenen Stornogebühren entnehmen Sie bitte dem Rechnungsfußtext ihrer Rechnung / Bestätigung. Bitte beachten Sie, dass die Rücktrittsgebühren bei bestimmten Tarifen bis zu 100% des Flugpreises betragen können.
Alle Rücktrittsgebühren gelten pro Person bzw. pro Flugschein. Namenswechsel bei Linienflugtickets ist prinzipiell nicht möglich und sind wie Stornierung und Neubuchung zu behandeln.
Bei Umbuchungen von Linienflugtickets gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften.
Gebuchte Pauschalreisen unterliegen den Storno- und Umbuchungsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
9. Flugzeiten / Anschlussflüge
Soweit das Reisebüro die Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaften. Es ist zu beachten, dass auch nach Flugticketausstellung Änderungen seitens der Fluggesellschaften möglich sind. Wir empfehlen, die Flugzeiten für die gebuchte Reise jeweils 72 Stunden vor Reisebeginn zu prüfen und ggf. rückbestätigen zu lassen. Es gilt ebenso zu beachten, dass der Reisende sich spätestens zwei Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einfinden muss. Für Flugverspätungen und Verzögerungen, sowie Streichung einzelner Flüge seitens der Fluggesellschaften haftet das Reisebüro nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden vom Reisebüro zurückzuführen sind wenn auch die Fluggesellschaften ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
Sollten zusätzlich Anschlussflüge gebucht werden, ist bei den Flugzeiten der Anschlussflüge zu beachten, dass es sich bei den bei der Buchung bekannt gegebenen Flugzeiten der Reise nur um unverbindliche Flugzeiten handelt und diese aus auch kurzfristig geändert werden können. Bei separat gebuchten Anschlussflügen ist zu beachten, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden im Flugverkehr gerechnet werden muss. Das Reisebüro empfiehlt daher dringend, bei der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit möglich sind.
10. Beförderungsbedingungen
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland für inländische Flüge und - soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar - die inländischen gesetzlichen Bestimmungen und die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens. Ergänzend gelten, soweit wirksam vereinbart, die allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
11. Haftung und Haftungsbeschränkung
Das Reisebüro haftet als Reisevermittler dafür, dass die Vermittlung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung von Reiseunterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Das Reisebüro haftet nicht dafür, dass ein dem Buchungsauftrag entsprechender Vertrag mit dem Reiseveranstalter oder leistungsträger zustande kommt. Das Reisebüro haftet nur für Fehler in seinem eigenen Verantwortungsbereich, also für Vermittlungsfehler, die seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen begehen, wie z. B. bei fehlerhafter Beratung oder nicht auftragsgemäß durchgeführter Buchung. Diese Haftung ist jedoch für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
12. Einreise und Gesundheitsbestimmungen
Informationen des Reisebüros beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Bei Reiseleistungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, dass der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat ist offensichtlich erkennbar oder wurde dem Reisebüro mitgeteilt. In der Person des Reiseteilnehmers begründete sonstige persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden, es sei denn, sie sind offenkundig oder dem Reisebüro mitgeteilt worden. Das Reisebüro weist ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser die Reise betreffenden Bestimmungen durch staatliche Behörden gegeben ist. Das Reisebüro wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Kunden wird jedoch nahe gelegt, selbst die Nachrichtmedien wegen Änderungen dieser Bestimmungen in seinem Ziel oder Transitland zu verfolgen, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können. Dem Kunden wird geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, insbesondere Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienste sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Für die Einhaltung der für die Reise wesentlichen Vorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Das Reisebüro haftet bei gesonderter Beauftragung über die Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reispapiere, es sei denn, das Reisebüro hat die Verzögerung schuldhaft verursacht.
13. Rückbestätigung
Wir empfehlen, die Flugzeiten jeweils 72 Stunden vor Reisebeginn bzw. der Weiter-/ Rückreise zu prüfen und ggf. rückbestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 4 Tage vor dem Rück-/ Weiterflug dies noch einmal von Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen.
14. Versicherungen
Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden, ein Reiseschutzpaket oder zumindest eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der Buchung abzuschließen.
15. Datenschutz
Damit wir ihre Buchung vornehmen können, benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Zahlungsmodalitäten. Wir stellen diese personenbezogenen Daten, soweit zur Bearbeitung ihrer Reservierung erforderlich, dritten Dienstleistern zur Verfügung, um ihre Buchung zu bearbeiten. Die uns von ihnen zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Wir sichern Ihnen des Weiteren zu, dass die Daten nicht für Werbe- oder Marketingzwecke an Dritte weitergegeben werden.
16. Ausschlussfrist für Anspruchsanmeldungen
Der Kunde muss sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag gegen das Reisebüro, gleich aus welchem Rechtsgrund, innerhalb von zwei Monaten nach dem vertraglich mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger vereinbarten Leistungsende (Reiseende) gegenüber dem Reisebüro geltend machen. Ansonsten verfallen die Ansprüche, es sei denn, der Kunde war an der fristgerechten Geltendmachung unverschuldet gehindert.
17. Gerichtsstand
Für den Fall, dass der Reisende nach Abschluss des Vermittlungsvertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisebüros vereinbart.